AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Hörschelmann und ihren Kunden und beziehen sich auf unser gesamtes Lieferangebot. Abweichende Geschäftsbedingungen unsere Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
I. Angebot, Abschluss, Preise
1. Angebote sind stets freibleibend, Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sofern das jeweilige Angebot die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ausweist, ist diese dem Angebot hinzuzufügen.
2. Kostenvoranschläge sind stets unverbindlich. Wir übernehmen für ihre Richtigkeit keine Gewähr. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen darf der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen.
3. Ändern sich später als vier Wochen nach Vertragsabschluß Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt.
II. Leistungen und Lieferungen
1. Die Vereinbarung einer frachtfreien Lieferung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Ansonsten erfolgt jede Lieferung auf Kosten des Kunden. In jedem Fall aber geht die Gefahr für den Verlust bzw. die Beschädigung der Ware auf den Kunden über, sobald die Sendung zum Versand gebracht worden ist.
2. Die Verpackung und der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis ebenso wie evtl. entstehende Nebenkosten.
3. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Weiter Voraussetzung ist rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunde.
4. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Kunden nicht von der Abnahmeverpflichtung. Wird die Abnahmeverpflichtung für unseren Kunden unzumutbar, so hat er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zustellen.
5. Der Kunde ist zur Annahme der Ware verpflichtet, sofern kein eindeutiges Verschulden unsererseits (Maßangaben, Materialbestimmung, etc.) vorzuweisen ist. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.
III. Mängelansprüche, Gewährleistung
1. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach eintreffen auf Mängel Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen ab Eingang der Ware durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt, außer im Fall von Arglist. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mängel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder uns Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen unmöglich sind, fehlschlagen oder von uns verweigert werden, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
Wir sind in keinem Fall zu erneuten Erbringung der Leistung verpflichtet.
Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
2. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung, soweit von uns nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
4. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unsere Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt wenn keiner der in Satz 2 in diesem Absatz aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden – z.B. Schäden an anderen Sachen- ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit gehaftet wird.
Die Regelung der vorstehenden Ausführungen erstreckt sich auch auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchen Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.
5. Gibt uns der Kunde keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von den Mängel zu überzeugen und ggf. die erforderliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche. Weitere Ansprüche des Kunden, insbes. wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
6. a)
Die Verjährungsfirst für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln sowie Schadensersatzansprüchen gleich aus welchem Rechtsgrund beträgt 1 Jahr. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hier besteht). Die im vorstehenden Satz genannten Fristen unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren.
b)
Die Verjährungsfristen nach a) gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruches. Soweit Schadensersatzansprüche gegen uns bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist von 1 Jahr.
c) Die Verjährungsfristen geltend mit folgender Maßgabe:
- die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Fall des Vorsatzes
- die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn der Auftraggeber den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferung/Leistung übernommen haben. In diesem Fall gelten anstelle der genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist geltend würden unter Fristverlängerung bei Arglist gem. §§ 438 III bzw. 634 a III BGB.
- die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüchen zu dem nicht in den Fällen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkt Haftungsgesetz bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
d)
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung/ bzw. mit der Abnahme.
e)
Soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn unberührt.
Warenrücknahme
Waren werden nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Sonder-Bestellungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen. Eine Warenrücknahe setzt voraus, dass die Rücklieferung der Ware frachtfrei erfolgt und uns die entstehenden Kosten in Höhe von mind. 10 % des Warenwertes ersetzt werden. Nicht mehr im Lieferzustand befindliche Ware ist von einer Rücknahme ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/ oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen unsererseits liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
Die anfallenden Kosten für die Zurücknahme trägt der Kunde.
Zahlungsbedingungen
Soweit keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden, sind unsere Rechnungen sofort ohne jeden Abzug nach Lieferung bzw. Abnahme fällig. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen!
Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingange abzüglich Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
Im Fall des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere der Mängelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu den Wert der – mit Mängeln behafteten- Lieferung bzw. Arbeit steht.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung gilt der Eingang.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist 82538 Geretsried- Gelting
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, 82515 Wolfratshausen. Für alle unsere Rechtsbeziehungen gilt das für inländische Parteien maßgebliche Recht an unserem Sitz.